Was Ihr Verein, Ihre Gruppe etc. als Reiseveranstalter beachten muss:

Die Durchführung von Busreisen setzt eine Genehmigung nach dem PbefG (Personenbeförderungsgesetz) voraus - die Erteilung erfolgt durch den für Sie zuständigen Regierungspräsidenten. Der Einsatz lizenzierter Busse kann diese Verpflichtung aufheben.
Sie benötigen den Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung (Konkursausfallschutz) nach § 651 k BGB, wenn Sie Anzahlungen oder Restzahlungen des Reisepreises vor Reiseende fordern oder entgegennehmen - anderenfalls drohen empfindliche Ordnungsgelder!
Das Inkasso des Reisepreises muss geklärt sein (Problematik des Sicherungsscheines), aber auch die Zahlungsmodalitäten mit den Hotels etc.
Sie müssen Ihre Verkehrssicherungspflicht (Gefahrenquellen erkennen und absichern) erfüllen - und Sie brauchen eine qualifizierte Reisebegleitung, die über alle Anforderungen informiert.
Die Risiken müssen über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgesichert sein, da andernfalls das finanzielle Risiko im Schadensfall zu groß ist. Als Veranstalter sind Sie für alle durch Sie zusammengetragenen Leistungspartner verantwortlich, ob Hotel, Reiseleiter,...
Ihr Einkauf sollte nach den "Spielregeln" der Branche erfolgen (Freiplätze, Zugaben, Rabatte, Absagerechte etc.) und beweisgesichert durchgeführt werden. Gerade der Einkauf über die Grenze im Ausland ist mit schwerwiegenden Problemen (Gerichtsstand, ausländisches Recht, Vertragssprache) belastet - er ist absolute Vertrauenssache.
Denken Sie bitte auch an die steuerlichen Obliegenheiten: keine Veranstaltertätigkeit ohne eindeutige Klärung der steuerlichen Fragen. So ist beispielsweise die anzuwendende Margenbesteuerung recht kompliziert.
Reiseplanung macht viel Freude und ist eine verantwortungsvolle Aufgabe gegenüber allen Mitreisenden. Das soll auch so bleiben. Mit unseren Informationen und unserer Beratung möchten wir Sie stärken, damit Ihr persönliches Engagement nicht im ungeahnten Fiasko endet. Gruppenreisen sind auch Image- und Werbeträger für Ihren Verein oder Ihr Unternehmen und sollten allein deshalb professionell und damit rechtlich sicher organisiert werden.

Was muss ich als Verantwortlicher beachten, wenn ich die Reise für meinen Verein/Gruppe etc. selbst, d. h. ohne einen Veranstalter wie Brand Reisen organisiere?

Gruppenreisen sind für viele ein attraktives Instrument zur Förderung von Geselligkeit (z. B. Vereine), Motivation (z. B. Unternehmen) oder der Gemeinschaftskasse (z. B. Kirchengemeinden.) Dabei herrscht häufig Unsicherheit über rechtliche Fragen, wie die der Haftungsübernahme, der steuerlichen Behandlung etc. Am schwersten wiegt das Argument, dass alle - auch kirchliche Gelegenheitsveranstalter oder Volkshochschullehrer - ein Gewerbe anmelden müssen, wenn sie Gewinn erzielen wollen. Das gilt schon, wenn ein Pfarrer seine eigenen Reisekosten auf die Teilnehmer verteilt oder Nichtmitglieder eines Vereins mehr bezahlen müssen.
Die folgenden Gedanken sollen Ihnen als Organisator einer Gruppenreise einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, auch wenn in diesem Rahmen keine Rechtsberatung möglich ist und dieses auch nicht als eine solche verstanden wird. Diese Zusammenfassung folgt einem Artikel aus "Tour&FreizeitPlaner" 01/2002, S.4 mit Unterstützung von Herrn Prof. Dr. jur. Bartl (Prodekan des Fachbereichs Touristik der FH Worms).


Prinzipiell gibt es immer zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Vereinsreise organisieren können:
1.) Die Reise wird von einem Veranstalter organisiert, der sämtliche Risiken trägt,
2.) Sie treten selbst als Reiseveranstalter auf.
In beiden Fällen unterliegen die Reisen dem Reisevertragsgesetz (§§ 651 ff des BGB und der BGB-Informationsverordnung). Dabei wird nach dem Gesetz nicht zwischen gewerblichen und nichtgewerblichem Veranstalter unterschieden. D. h. selbst wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr durchführen, gelten die einschlägigen Bestimmungen. Voraussetzung ist lediglich, dass mehrere Leistungen zum Gesamtreisepreis "verkauft werden", also z. B. Beförderung und Unterkunft aus einer Hand.